1 |
Stufen: kleiner 3 cm
dann können sie mit dem Rollstuhl bewältigt werden |
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2 |
Rampen: höchstens 6%
Maximal 6 cm Höhenunterschied je Meter Länge, Rampen seitlich durch 10 cm hohen Rand sichern |
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3 |
Wendekreis: min. 150 cm
Erst eine freie Bewegungsfläche (Ø150 cm) sichert die Nutzung von Sanitär- und anderen Räumen |
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4 |
Gehsteigabsenkungen
Gehsteig auf 3 cm absenken - ideal für Menschen im Rollstuhl und für blinde Personen |
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5 |
Türbreiten: min. 80 cm
Die Durchgangsbreite von Türen darf 80 cm nicht unterschreiten |
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6 |
Gehwege: min. 150 cm breit
Verengung von Gehwegen auf 90 cm nur dann, wenn die Verengung kürzer als 1m ist |
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7 |
Glastüren: sichtbar
Ganzglas-Türen und Glaswände kontrastreich markieren |
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8 |
Stiegen: Handlauf, Linien
Griffige Handläufe Ø4cm, Enden waagrecht weiterführen
Erste und letzte Stufe mit kontrastreichen Linien markieren |
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9 |
Gehwege: freier Raum
Um blinde Menschen vor Zusammenstößen zu schützen, dürfen Hindernisse ungesichert nicht mehr als 15 cm vorspringen.
Nach oben ist 220 cm Freiraum erforderlich |
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10 |
Baustellen: absichern
Ausreichende Standfestigkeit (keine Bänder) - tiefe 'Tastleiste' für Erfassung mit Blindenstock |
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11 |
Greifbereich: 85-110 cm
Vom Rollstuhl aus ist mit den Händen ein Bereich zwischen 85 und 110 cm gut zu erreichen.
Bedienungselemente müssen von Raumecken 40 cm Abstand haben. |
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12 |
Informationen bimodal
Wichtige Informationen, z.B. Stationsansagen, in mindestens zwei Modalitäten anbieten: sichtbar, hörbar, tastbar |
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